Vapen im Zug – das solltest Du beachten
Allgemeine Regel: Dampfen ist in Zügen meist verboten
Auch wenn das Dampfen technisch gesehen kein Rauchen im klassischen Sinn ist, wird es in den meisten Zügen rechtlich und praktisch wie Rauchen behandelt. Das bedeutet: Vapen im Zug ist in nahezu allen Fällen verboten – unabhängig davon, ob Du im ICE, in der S-Bahn oder im privaten Fernzug sitzt.
Diese Regelung gilt nicht nur für die Deutsche Bahn, sondern auch für private Anbieter wie FlixTrain, die ODEG, Abellio, Metronom oder RegioJet. Der Hintergrund: Die meisten Bahnunternehmen orientieren sich an Nichtraucherschutzgesetzen sowie an ihren eigenen Beförderungsbedingungen, die das Dampfen ausdrücklich untersagen.
Warum ist das Dampfen in Zügen nicht erlaubt?
Der Dampf einer E-Zigarette ist nicht unsichtbar, nicht geruchslos und nicht immer unauffällig. Viele Fahrgäste empfinden den Dampf als störend und es kommt immer wieder zu Beschwerden.
Außerdem können moderne Rauchmelder in den Zügen empfindlich auf Dampfwolken reagieren – besonders in Toiletten oder engen Wagengängen. Das Risiko eines Fehlalarms ist real. Um solchen Situationen vorzubeugen, setzen die Bahnunternehmen auf klare Verbote.
Unterschiede je nach Anbieter – lohnt sich das Nachfragen?
Auch wenn das Dampfen generell untersagt ist, kann es sich lohnen, einen Blick in die jeweiligen Hausordnungen zu werfen:
- Deutsche Bahn (DB): In allen Fern- und Nahverkehrszügen (ICE, IC, RE, RB, S-Bahn) ist das Dampfen verboten – auch in den Toiletten und Zwischenbereichen.
- FlixTrain: Das Dampfen ist ebenso wie Rauchen in allen Bereichen untersagt.
- Private Regionalbahnen (z. B. Abellio, Länderbahn, Metronom): Auch hier ist das Vapen nicht erlaubt – meist findet sich ein Hinweis in den Beförderungsbedingungen.
- ÖPNV in Städten (z. B. Berliner S-Bahn, Münchner U-Bahn): Auch in diesen Zügen gelten Rauch- und Dampfverbote, oft mit Kontrollen durch Sicherheitsdienste.
Die Faustregel lautet: Wenn Rauchen verboten ist, ist auch das Dampfen nicht erlaubt.
Was droht bei Verstößen?
Wer trotz Verbots im Zug zur E-Zigarette greift, muss mit Konsequenzen rechnen. Dazu gehören:
- Ermahnung durch das Zugpersonal
- Ausschluss von der Weiterfahrt
- Bußgeld oder Vertragsstrafe (abhängig vom Anbieter)
Im schlimmsten Fall kann der Vorfall sogar den Zugbetrieb stören – zum Beispiel, wenn ein Brandmelder ausgelöst wird und der Zug evakuiert werden muss.
Tipps für das Dampfen auf Zugreisen
Auch wenn Du unterwegs nicht vapen darfst, kannst Du Dich gut vorbereiten:
- Gerät ausschalten: So vermeidest Du versehentliches Aktivieren in der Tasche.
- Raucherbereiche am Bahnhof nutzen: Viele Bahnhöfe – vor allem im Fernverkehr – bieten gekennzeichnete Zonen zum Dampfen.
- Dampfen in der Pause: Wenn Du umsteigen musst oder der Zug einen längeren Halt macht, nutze die Zeit draußen.
- Ersatzgeräte gut verpacken: Transportiere Dein VEEV Gerät oder zusätzliche Pods auslaufsicher und geschützt – am besten in einem Etui oder Case.
- Vorsicht in der Toilette: Auch wenn Du unbeobachtet bist – das Dampfen auf der Zugtoilette kann Rauchmelder auslösen und wird streng geahndet.
Internationale Reisen:
Was gilt im Ausland?
Auch in anderen Ländern ist das Dampfen in Zügen meist untersagt. Hier einige Beispiele:
- Österreich (ÖBB): Vapen ist in allen Zügen verboten, an Bahnhöfen ist es nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
- Schweiz (SBB): Gleiches gilt in der Schweiz – keine Nutzung im Zug, Einschränkungen am Bahnhof.
- Frankreich (SNCF): Dampfen ist in Zügen verboten, auch in TGV und Intercités.
- Tschechien (RegioJet, Leo Express): Auch hier gibt es klare Rauch- und Dampfverbote in allen Zügen.
Tipp: Informiere Dich vor Reiseantritt auf den Webseiten der jeweiligen Bahnanbieter über die geltenden Regeln. So bist Du auf der sicheren Seite – besonders auf langen Strecken mit internationalen Umstiegen.
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