Wo darf man dampfen oder vapen?
Eine Übersicht
Öffentliche Orte: Zwischen Freiheit und Hausrecht
Grundsätzlich ist das Dampfen im Freien – etwa auf Gehwegen, in Parks oder an öffentlichen Plätzen – erlaubt, sofern kein ausdrückliches Verbot besteht. Allerdings können Kommunen oder Veranstalter eigene Regelungen erlassen. Bei Festivals, Open-Air-Konzerten oder Stadtfesten kann das Dampfen deshalb untersagt sein. Informiere Dich daher vorab über die geltenden Bestimmungen oder frage das Personal vor Ort.
In öffentlichen Gebäuden wie Behörden, Schulen oder Krankenhäusern ist das Dampfen in der Regel verboten.
Verkehrsmittel: Klare Regeln für unterwegs
In öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, Straßenbahnen, U- und S-Bahnen ist das Dampfen in Deutschland nicht erlaubt. Auch in Zügen der Deutschen Bahn gilt ein generelles Dampfverbot – sowohl in den Waggons als auch auf den Bahnsteigen, sofern keine ausgewiesenen Raucherbereiche vorhanden sind. Bei Reisebussen hängt die Erlaubnis zum Dampfen vom jeweiligen Anbieter ab: Einige Unternehmen gestatten das Vapen, andere nicht. Informiere Dich daher vor der Fahrt über die geltenden Bestimmungen.
Die Nutzung von E-Zigaretten im Flugzeug ist grundsätzlich verboten und auch an Flughäfen darf nur in ausgewiesenen Raucherzonen gedampft werden. Achte auf entsprechende Beschilderungen und halte Dich an die Vorgaben der Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber.
Hier findest Du weitere Infos zum Reisen mit E-Zigarette.
Gastronomie und Freizeit: Hausrecht entscheidet
In Restaurants, Bars und Cafés entscheidet der Betreiber, ob das Dampfen erlaubt ist. Einige Lokale gestatten das Vapen, andere nicht. Auch in Fitnessstudios, Kinos oder Clubs ist das Dampfen meist untersagt. Informiere Dich vorab oder frage das Personal, um Missverständnisse zu vermeiden.
In Hotels ist das Dampfen in Nichtraucherzimmern nicht gestattet. Einige Hotels bieten jedoch spezielle Raucher- oder Balkonzimmer an, in denen das Vapen erlaubt ist. Am besten erkundigst Du Dich bei der Buchung nach den jeweiligen Regelungen.
Arbeitsplatz:
Arbeitgeber legt Regeln fest
Am Arbeitsplatz galten lange Zeit keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen zum Dampfen. Es lag also im Ermessen des Arbeitgebers, ob das Vapen erlaubt war oder nicht. Seit dem 1. Oktober 2024 hat sich das geändert:
In Deutschland ist der Arbeitgeber dazu verplichtet, sicherzustellen, dass nichtrauchende Beschäftigte geschützt sind. Das führt in der Regel dazu, dass Arbeitgeber umfassende Rauch- und Dampverbote erlassen. Die neue Regelung ist Teil der Arbeitsstättenverodnung.
Das bedeutet: In Großraumbüros, Besprechungsräumen und anderen gemeinschaftlich genutzten Arbeitsbereichen könnte das Vapen nicht mehr erlaubt sein. In Pausenbereichen oder im Freien kann das Dampfen nach wie vor gestattet sein – hier entscheidet weiterhin der Arbeitgeber. Kläre am besten direkt mit Deinem Team oder Deiner Führungskraft, wo das Dampfen im Unternehmen erlaubt ist. So bist Du auf der sicheren Seite und zeigst gleichzeitig Rücksicht auf Deine Kolleginnen und Kollegen.
Wohnung und Auto: Private Entscheidungen mit Rücksicht
In den eigenen vier Wänden darfst Du grundsätzlich dampfen, es sei denn, der Mietvertrag oder die Hausordnung untersagen dies ausdrücklich. Achte jedoch auf mögliche Geruchsbelästigungen für Deine Nachbarinnen sowie Nachbarn und lüfte regelmäßig.
Im Auto ist das Dampfen erlaubt. Allerdings solltest Du Rücksicht auf Mitfahrerinnen und -fahrer nehmen – insbesondere auf Kinder, Schwangere oder Nichtraucherinnen und -raucher. In einigen Ländern wie Belgien oder Österreich ist das Dampfen im Auto in Anwesenheit von Minderjährigen verboten. Informiere Dich daher über die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere bei Fahrten ins Ausland.
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